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Sind Ethanolöfen gefährlich?

Stellungsnahme zur aktuellen Berichterstattung von Zeitungen und Fernsehen durch Dr. Roland Schmid, Dipl.-Ing. (Chemie) / Mikrobiologe

Ethanolöfen sollen ein Explosionsrisiko sein?
Wieso werden sie dann immer beliebter?

Sind Ethanolöfen gefährlich?

Wir sind seit über 13 Jahren Hersteller von Ethanol-Kaminen. Bei mehreren Tausend zufriedenen Kunden ist es bisher zu keinen uns bekannten Unfällen oder gar Todesfällen gekommen. Dass diese Kamine grundsätzlich gefährlich sein sollen, kann von uns in keiner Weise bestätigt werden. Dass es durch Nichtbeachten von Gebrauchsanweisungen oder Ausschalten des gesunden Menschenverstandes zu Unfällen kommen kann, trifft ebenso auf viele andere Gebrauchsgegenstände zu. Auch „Billigkamine“ mit niedrigeren oder fehlenden Sicherheitsmerkmalen stellen selbstverständlich ein Risiko dar.

Vielleicht haben Sie negative Berichte über Ethanol-Kamine in diversen Medien verfolgen können. Lesen Sie dazu die Stellungnahmen des Fachwissenschaftlers, Dr. Ing Roland Schmid. Darin wird die angeblich fehlende Wärmewirkung widerlegt und mit ca. über 3 KW nachgewiesen (siehe auch Wikipedia) und zusätzlich der behaupteten „besonderen Explosionsgefahr“ widersprochen. Auch die angeblich nicht vorhandene Wärmewirkung durch notwendige Lüftung erweist sich als Ammenmärchen. Dass an der Verbreitung solcher Falsch-Informationen große Organisationen mit wirtschaftlichen Interessen mitgewirkt haben, macht diese Aussagen nicht richtiger.

Inzwischen haben mehrere an der Verbreitung Beteiligte solche Falsch-Meldungen zurück gezogen oder sie entsprechend korrigiert.


Stellungnahme

Was veranlasst den TÜV Rheinland, Ethanolöfen als Gefahrenquelle so reißerisch anzuprangern, wo doch Unfälle immer nur beim unsachgemäßen Umgang, besonders beim Befüllen aufgetreten sind. Konsequenterweise müsste dann auch vor dem Grillen mit Holzkohle massiv gewarnt werden, da beim Anzünden pro Jahr mehrere hundert Unglücksfälle auftreten. Dass Fehler bei der Nutzung und falscher Bedienung von TÜV geprüften Industrie-Produkten zu Todesfällen führen können wird auch bei anderen Produkten deutlich.

Wenn bei der Behandlung des Themas dann noch fragwürdige Argumente auftauchen, schmälert dies die Glaubwürdigkeit einer Pressenotiz. Beim Verbrennen von Ethanol entstehen Kohlendioxid und Wasser. Das giftige Kohlenmonoxid ist in minimalen Spuren vorhanden, da die Verbrennung komplett in der Gasphase stattfindet. Hier kann es kaum zu dem Sauerstoffmangel kommen, der für seine Bildung erforderlich ist. In der Raumluft sind 23 % Sauerstoff, die im Laufe der Verbrennung um wenige Prozent gesenkt werden, d.h. am Ort der Ethanolverbrennung ist immer genügend Sauerstoff vorhanden. Sollte es lokal in der Flamme zur Bildung von Kohlenmonoxid kommen, wird dieses sofort zu Kohlendioxid oxidiert, da aus dem Wasser in der Luft bzw. in den Verbrennungsprodukten die dazu notwendigen OH-Radikale gebildet werden können. Dies wurde durch eine Abluftanalyse der LGA Nürnberg bestätigt, die ergab, dass die Schadstoffkonzentrationen unter den Richtwerten nach Pettenkofer bzw. nach TALuft und BGA liegen Ein anderer Fall liegt vor beim Einsatz fester Brennstoffe – wie z. B. Holz - in offenen Kaminen, Kaminöfen und Zimmeröfen, wo es bei mangelnder Luftzufuhr bzw. Blockade im Rauchabzug, zur umfangreicher Bildung von Kohlenmonoxid kommen kann, die dann zu den bekannten meist tödlichen Unglücksfällen führt. Außerdem sind diese Holzöfen Quellen für Feinstaub, an dessen Reduktion sich keiner richtig ranwagt.

Auch bezüglich der Wärmeproduktion ist die Argumentation nebulös. Bei der Verbrennung von einem halben Liter Ethanol pro Stunde zu gasförmigen Produkten entstehen ca. 3 kW/h. Die dadurch verursachte Erwärmung ist zwangsläufig und nicht wegzudiskutieren. Es besteht deshalb keine Notwendigkeit, das Fenster für eine gute Durchlüftung weit aufzureißen und die Wärme rauszulassen. Ein moderater Luftaustausch genügt, um die Kohlendioxidkonzentration zu regulieren. Sie ist als Einziges für das Wohlbefinden beim Betrieb eines Ethanolkamins kritisch und ist im Abschnitt: Verbrennungsgüte der DIN 4734 quantitativ bewertet. Man sollte also die angenehme Wärme genießen und beachten, dass entsprechend der Formulierung in DIN 4734 das Gerät nicht ausschließlich zur Raumheizung verwendet werden darf und dafür eine anderweitige Wärmequelle vorhanden sein muss. Letztere Intention kann man nur zwischen den Zeilen der DIN-Norm lesen. Sonst wäre wohl die Einflussnahme der Kaminbauer und Kaminofenverkäufer bei deren Formulierung zu offensichtlich geworden.

Es ist wirklich Schade, dass potentielle Interessenten durch den „Aufreißer“ der Pressenotiz abgeschreckt werden, bevor sie zu den wirklich äußerst wertvollen Hinweisen bezüglich des Erwerbs und Umgangs mit einem Ethanolkamin gelangen. Den Anfang hat natürlich die Presse dankend aufgegriffen und weiter gesteigert (s. WAZ). Hat in diesem Zusammenhang die oben angedeutete Lobby auch mal wieder reingeredet? Da der TÜV auf privatwirtschaftlicher Basis im sog, „freiwirtschaftlichen Bereich“ agiert, kann er die absolute Objektivität nicht reklamieren.

Dr. Roland Schmid, Dipl.-Ing. (Chemie) /Mikrobiologe - 30.11.2010